Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
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Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einleitung
Die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen“ vom 29. Dezember 2023 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Die Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 9. Dezember 2022 (gültig ab 1. Januar 2023) sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (PDF, 914 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (PDF, 882 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 1 MB)
Die vorgenommenen Aktualisierungen im Vergleich zur Version vom 7. Dezember 2021 sind in den folgenden Dokumenten besonders hervorgehoben:
- Aktualisierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (PDF, 650 KB)
- Aktualisierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (PDF, 638 KB)
- Aktualisierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 873 KB)
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Arbeitshilfen und Formulare zur BEG:
Die zweiten Änderungsbekanntmachungen zu den Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vom 21. September 2022 (gültig vom 21. September 2022 bis 31. Dezember 2022) sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude – Änderungsbekanntmachung (PDF, 138 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude, Nichtwohngebäude – Änderungsbekanntmachung (PDF, 138 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen – Änderungsbekanntmachung (PDF, 140 KB)
Die Änderungsbekanntmachung zu den Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ vom 21. Juli 2022 (gültig vom 28. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden
Die Vorgängerversion der Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 7. Dezember 2021 (gültig vom 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022) sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (PDF, 926 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (PDF, 876 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 2 MB)
Die vorgenommenen Aktualisierungen im Vergleich zur Version vom 16. September. 2021 sind in den folgenden Dokumenten besonders hervorgehoben:
- Aktualisierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude im Änderungsmodus (PDF, 213 KB)
- Aktualisierung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) im Änderungsmodus (PDF, 200 KB)
Die Vorgängerversion der Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 16. September 2021 sind hier veröffentlicht:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (PDF, 1 MB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (PDF, 944 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 2 MB)
Die Vorgängerversion der Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 20. Mai 2021 sind hier veröffentlicht:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (PDF, 1 MB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (PDF, 944 KB)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (PDF, 2 MB)
Die Vorgängerversion der Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 17. Dezember 2020 sind hier veröffentlicht: